Ummelden – Wissenswertes rund um das Thema Ummeldung

Wer umzieht, muss an viele Dinge denken. In erster Linie steht die Wohnungssuche an sowie die Einrichtung der neuen vier Wände. Wenn ein Umzug ansteht, sind aber auch einige Behördengänge erforderlich. Insbesondere die Ummeldung des Wohnsitzes ist hier hervorzuheben, denn diese ist durch die Meldepflicht vorgeschrieben. Hier auf ummelden.info erhalten Interessierte umfassende Informationen rund um die Ummeldung. Dabei gehen wir auch auf andere Ämter und Stellen ein, schließlich ist die Ummeldung des Wohnsitzes längst nicht alles.
Darum handelt es sich bei der Ummeldung
Wenn von einer Ummeldung die Rede ist, ist typischerweise die Ummeldung des Wohnsitzes gemeint. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz ändern, müssen dies zwingend der zuständigen Meldebehörde mitteilen. Indem sie sich ummelden, kommen sie dieser Verpflichtung nach und stellen sicher, dass dem Einwohnermeldeamt die aktuelle Adresse vorliegt.
Anders als vielfach angenommen, kommt es nur bei einem Umzug innerhalb der Stadt beziehungsweise Gemeinde zu einer Ummeldung. Wer dahingegen in eine andere Stadt zieht, muss sich vor Ort beim Einwohnermeldeamt anmelden. Eine Abmeldung am alten Wohnort ist nur im Falle einer Auswanderung erforderlich. Nur wenn ein Umzug innerhalb des Stadtgebietes erfolgt, kommt es somit tatsächlich zu einer Ummeldung.
Der richtige Zeitpunkt für die Ummeldung
Im Umzugsstress stehen vielfach praktische Dinge, wie zum Beispiel eine Renovierung oder der Möbeltransport im Mittelpunkt. Bürokratische Prozesse dürfen jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Das gilt unter anderem für die Ummeldung, die fristgerecht erfolgen muss. Vorab kann man sich jedoch nicht ummelden, sodass frühestens am Tag des Umzugs die Ummeldung vorgenommen werden kann. Am eigentlichen Umzugstag bleibt dafür allerdings in der Regel keine Zeit. In den folgenden Tagen sollte man sich aber Zeit für die Ummeldung nehmen, denn diese muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
Hier müssen sich Bürgerinnen und Bürger ummelden
Wenn es um die Ummeldung des Wohnsitzes geht, ist das Einwohnermeldeamt als Meldebehörde die zuständige Adresse. In den meisten Kommunen in Deutschland existieren Bürgerbüros, die sich um die üblichen Meldeangelegenheiten kümmern. Somit wendet man sich einfach an den Bürgerservice des Wohnortes, um sich umzumelden.
Die Meldepflicht als rechtliche Grundlage der Ummeldung
In Deutschland gilt die Meldepflicht, die insbesondere auf dem Bundesmeldegesetz beruht. Unter anderem die verpflichtende Ummeldung bei einer Adressänderung ergibt sich aus dem Bundesmeldegesetz. Grundsätzlich lässt sich die Meldepflicht als gesetzlicher Zwang zur Mitteilung bestimmter Sachverhalte an die staatlichen Behörden beschreiben.
Diese Unterlagen sind für eine Ummeldung des Wohnsitzes erforderlich
Bürgerinnen und Bürger, die nach einem Umzug die Meldepflicht ernst nehmen und sich ummelden möchten, wenden sich an das Einwohnermeldeamt. Es genügt allerdings nicht, die Adressänderung formlos mitzuteilen. Es sind gewisse Unterlagen vorzulegen, damit die Ummeldung erfolgen kann. Die folgenden Dokumente sind daher unerlässlich:
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Personalausweis
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Wohnungsgeberbestätigung
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gegebenenfalls Vollmacht für die beauftragte Person sowie deren Ausweis
Diese Ämter müssen Sie über Ihren Umzug informieren
Die Ummeldung eines Wohnsitzes fällt in den Zuständigkeitsbereich des Einwohnermeldeamts. Es stellt sich somit gar nicht die Frage, wo man sich ummelden muss. Wer umgezogen ist, muss aber auch bedenken, dass noch weitere Ämter und Behörden über die Adressänderung zu informieren sind. Das sind vor allem die folgenden Stellen:
Weitere Stellen, die bei einem Umzug informiert werden müssen
Nicht nur Ämter und Behörden sind bei einem Umzug zu informieren, sondern noch viele weitere Stellen. Das gilt nicht nur für weitere Umzüge, sondern auch für Adressänderungen innerhalb des Stadtgebietes. Die folgende Liste nennt einige Beispiele, um Bürgerinnen und Bürgern vor Augen zu führen, wer informiert werden muss:
5 Tipps für einen reibungslosen Umzug
Dass ein Umzug vielfach mit großem Stress verbunden ist, bleibt leider nicht aus. Selbst eine kurze Distanz innerhalb der Stadt ändert dies nicht wesentlich. Trotzdem muss man nicht daran verzweifeln, sondern sollte den Umzug besonnen und geplant angehen. Passend dazu gibt es im Folgenden fünf kurze Tipps:
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Nehmen Sie Urlaub für den Umzug!
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Organisieren Sie frühzeitig Handwerker/innen und gegebenenfalls eine Umzugsfirma!
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Packen Sie Ihre Umzugskartons systematisch und beschriften Sie sie eindeutig!
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Misten Sie vor dem Umzug in der alten Wohnung aus!
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Beginnen Sie idealerweise bereits ein paar Monate vorab mit den Vorbereitungen des Umzugs!
Checkliste: Darauf kommt es bei der Ummeldung des Wohnsitzes an
Die Ummeldung des Wohnsitzes ist grundsätzlich keine große Sache, darf aber auch nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Die folgende Checkliste sorgt für einen Überblick über die wesentlichen Punkte, die bei der Ummeldung zu berücksichtigen sind:
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persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt
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Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung
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etwaige Vollmachten
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Einhaltung der zweiwöchigen Frist
Checkliste zur Vorbereitung der Ummeldung
Behördengänge, wie zum Beispiel die Ummeldung, lassen sich auch im größten Umzugsstress nicht vermeiden. Indem man sich gut vorbereitet, kann man den Aufwand aber minimieren. Die folgende Checkliste zeigt auf, an welchen Punkten die Vorbereitung ansetzen sollte:
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etwaige Online-Services nutzen
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Termin vorab buchen
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alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen
FAQ
Für die Ummeldung nach einem Umzug innerhalb der Stadt hat man zwei Wochen Zeit. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einzugs.
Wer es versäumt hat, sich fristgerecht umzumelden, sollte dies schnellstmöglich nachholen, um der in Deutschland geltenden Meldepflicht gerecht zu werden. Mitunter kann allerdings ein Bußgeld mit der verspäteten Ummeldung einhergehen.
Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb der Kommune umziehen, profitieren zuweilen von der Digitalisierung in der Verwaltung, denn vielerorts ist eine Ummeldung im Zuge eines Online-Verfahrens möglich. Interessierte sollten sich auf der Website ihrer Stadt umsehen und gegebenenfalls im Bürgeramt nach diesem Online-Service erkundigen.
Achtung! Tipp aus der Redaktion
Viele Bürgerinnen und Bürger sind mit den Begrifflichkeiten des Amtsdeutsch nicht vertraut, was zuweilen zu Missverständnissen führen kann. Das gilt auch in Zusammenhang mit der Ummeldung des Wohnsitzes. Aus diesem Grund sollte der folgende Tipp aus unserer Redaktion unbedingt Beachtung finden.
Verwechseln Sie die Ummeldung nicht mit der Anmeldung!
Viele Menschen wissen gar nicht, dass es zwischen der Anmeldung und der Ummeldung eines Wohnsitzes einen elementaren Unterschied gibt. Zu einer Ummeldung kommt es nur, wenn man innerhalb der Stadt umzieht. Wer dahingegen in eine andere Stadt zieht, muss sich nicht ummelden, sondern am neuen Wohnort anmelden.